Revindikation
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Revindikation (zu lat. re- und vindicatio = Anspruchsrecht, also soviel wie Zurückforderung, Wiederinanspruchnahme). Als Revindikation wird der Versuch sma. Herrscher (Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII.) bezeichnet, vormalig dem Königtum zukommende und zwischenzeitlich in andere Hände gelangte Reichsgüter und Gerechtsame wieder an sich zu bringen. Als Bezugsjahr wurde seit der Wahl Rudolfs I. von Habsburg (1273) das Jahr 1245 (auch 1250) angenommen. Der Theorie nach sollte der König alle während des Interregnums entglittenen Rechte und Einkünfte wieder an sich ziehen. Der Revindikation war jedoch nur geringer Erfolg beschieden, sodass die Könige ihre Macht auf dem Hausgut ihrer jeweiligen Dynastie gründeten (®Hausmacht).