Reichsritterschaft

Aus Mittelalter-Lexikon
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Reichsritterschaft. Oberdeutsche Rittergeschlechter, die nur den König als Oberherrn anerkannten und in unmittelbarer Lehnsbeziehung zum König standen, bildeten die Reichsritterschaft. Sie standen im 4. ®Heerschild, waren seit 1422 durch ein Privileg Kaiser Sigismunds bündisch korporiert und erhielten 1495 auf dem Wormser Reichstag mit der Konstituierung der drei Ritterkreise Schwaben, Franken und am Rhein reichsrechtliche Anerkennung.